Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Punkte zu Ablauf, Kosten, Apostille und Begriffen. Wenn Ihre Frage offen bleibt, rufen Sie an oder schreiben Sie mir.

01

Grundlagen

Eine Übersetzung, die ein ermächtigter Übersetzer anfertigt und mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versieht. Damit wird bescheinigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Übersetzung und Vermerk werden fest verbunden, sodass keine Seiten ausgetauscht werden können.

Das sind zwei verschiedene Dinge. Ein ermächtigter Übersetzer darf schriftliche Übersetzungen beglaubigen. Ein vereidigter oder beeidigter Dolmetscher darf mündlich übertragen, etwa bei Gericht. Ich bin ermächtigter Übersetzer und werde für Dolmetscheinsätze im Einzelfall vereidigt.

Die Ermächtigung durch das Landgericht Hannover ist nicht auf Niedersachsen beschränkt und wird bundesweit vorgelegt. Über die Annahme im konkreten Fall entscheidet allerdings immer die empfangende Stelle selbst.

Ja, Türkisch ins Deutsche und Deutsch ins Türkische.

Die Übersetzung selbst hat kein Verfallsdatum. Begrenzt ist gegebenenfalls die Gültigkeit des Originaldokuments – ein Führungszeugnis etwa darf bei vielen Stellen nur wenige Monate alt sein.

02

Ablauf und Lieferung

Dokument vollständig abfotografieren und per E-Mail an be@digitalhoch5.de senden – oder direkt per WhatsApp. Sie erhalten ein kostenloses Festpreis-Angebot, in der Regel am selben Werktag.

Nein. Alles läuft per E-Mail, WhatsApp und Post. Ein Termin in Osnabrück ist nach Vereinbarung möglich, aber nicht erforderlich.

Meist genügt ein gut lesbares Foto oder ein Scan. In der Übersetzung wird vermerkt, ob eine Kopie oder das Original vorlag. Ob vom Original übersetzt werden muss, gibt die empfangende Stelle vor – bitte dort nachfragen.

Standardurkunden in der Regel 1 bis 3 Werktage, umfangreichere Dokumente 3 bis 5 Werktage. Eilaufträge nach Absprache.

Als Standardbrief innerhalb Deutschlands, im Preis enthalten. Einschreiben, Express und internationaler Versand sind gegen Aufpreis möglich. Auf Wunsch erhalten Sie vorab ein PDF.

03

Preis und Zahlung

Eine Standardurkunde liegt bei durchschnittlich rund 50 Euro netto zzgl. MwSt. Der genaue Preis hängt vom Umfang und der Fachlichkeit ab und wird vorab verbindlich genannt.

Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Per Vorkasse. Möglich sind Überweisung, Kreditkarte und auf Anfrage PayPal. Die Bearbeitung startet nach Zahlungseingang.

Ja. Für mehrere Dokumente in einem Auftrag erstelle ich ein Gesamtangebot mit günstigerem Einzelpreis.

04

Apostille

Eine internationale Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie bestätigt die Echtheit von Unterschrift und Stempel auf einem öffentlichen Dokument – nicht dessen inhaltliche Richtigkeit. Deutschland und die Türkei sind beide Vertragsstaaten.

Das entscheidet die Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen – etwa das Standesamt oder die Einbürgerungsbehörde. Diese Auskunft kann Ihnen nur die jeweilige Behörde geben, nicht der Übersetzer. Bitte klären Sie das vorab.

In aller Regel zuerst die Apostille. Sie wird auf dem Originaldokument angebracht und ist damit Bestandteil des zu übersetzenden Dokuments – sie wird also mitübersetzt. Wird sie erst nach der Übersetzung eingeholt, ist meist eine Ergänzung oder eine erneute Übersetzung nötig. Es gibt allerdings auch den umgekehrten Fall: Soll die Übersetzung selbst im Ausland verwendet werden, kann die Stelle dort eine Überbeglaubigung der Übersetzerunterschrift und darauf eine Apostille verlangen. Welche Variante gilt, gibt immer die empfangende Stelle vor.

Für türkische Dokumente in der Türkei, je nach Dokumentart beim Valilik (Gouverneursamt), beim Kaymakamlık oder – bei Gerichtsdokumenten – über die Justizbehörden. Für deutsche Dokumente sind je nach Art Standesamt, Bezirksregierung, Land- oder Oberlandesgericht zuständig.

Ja. Ist eine Apostille auf dem Dokument angebracht, gehört sie zum Dokument und wird mitübersetzt.

05

Dokumente und Sprachen

Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Scheidungsurteile, Zeugnisse und Diplome sowie Unterlagen für die Einbürgerung.

Ja, sofern der Text lesbar ist. Das gilt auch für ältere Dokumente in osmanischer Handschrift, wie sie etwa bei Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten vorkommen. Senden Sie mir vorab ein Foto zur Einschätzung.

Ja. Für den internen Gebrauch, zur Information oder für Korrespondenz fertige ich einfache Übersetzungen ohne Beglaubigungsvermerk an.

Ja. Deutsche Dokumente ins Türkische für Konsulate in Deutschland und Behörden in der Türkei gehören zu meinem Alltagsgeschäft.

Ja, bei Gericht, Notar, Behörden und Geschäftsterminen. Für den jeweiligen Termin erfolgt die Vereidigung im Einzelfall nach § 189 GVG. Bitte frühzeitig anfragen.

06

Vertraulichkeit

Ihre Dokumente behandle ich vertraulich und gebe sie nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Auftrags werden digitale Kopien im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.

Per E-Mail als Standardweg oder auf Wunsch über einen verschlüsselten Kanal. Sprechen Sie mich einfach an.

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