Personenstand & Familie
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Ledigkeitsbescheinigungen, Registerauszüge Nüfus kayıt örneği.
Für: Standesamt, Familiengericht, Konsulat
Zur KategorieLeistungen
Beglaubigte Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift, einfache Fachübersetzungen ohne Beglaubigung sowie Dolmetschen bei Gericht, Notar und Behörde. Jede Übersetzung fertige ich persönlich an.
Bereiche
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Ledigkeitsbescheinigungen, Registerauszüge Nüfus kayıt örneği.
Für: Standesamt, Familiengericht, Konsulat
Zur KategorieSchulzeugnisse, Hochschuldiplome, Notentranskripte Not dökümü, Berufsqualifikationen und Sprachzertifikate.
Für: ZAB, uni-assist, Kammern, Arbeitgeber
Zur KategorieGerichtsurteile mit Rechtskraftvermerk, Vollmachten Vekâletname, notarielle Urkunden, Erbscheine und Verträge.
Für: Gerichte, Kanzleien, Notariate
Zur KategorieAusweise, Führungszeugnisse Adli sicil belgesi, Führerscheine, Militärdienstnachweise und Visa-Unterlagen.
Für: Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde, Führerscheinstelle
Zur KategorieÄrztliche Befunde, Gutachten, Atteste sowie Versicherungsverläufe Hizmet dökümü und Rentenbescheide.
Für: Rentenversicherung, SGK, Versicherungen
Zur KategorieHandelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Bilanzen, Arbeitsverträge und Geschäftskorrespondenz.
Für: Unternehmen, Behörden, Geschäftspartner
Zur KategorieMündlich
Übersetzen und Dolmetschen sind zwei verschiedene Tätigkeiten: Als Übersetzer übertrage ich Texte schriftlich, als Dolmetscher das gesprochene Wort. Beides biete ich an.
Meine Ermächtigung durch das Landgericht Hannover berechtigt mich, die Richtigkeit und Vollständigkeit schriftlicher Übersetzungen zu bescheinigen. Für mündliche Einsätze werde ich vom jeweiligen Gericht oder der Behörde für den Einzelfall vereidigt – die Ad-hoc-Vereidigung nach § 189 GVG.
Bitte frühzeitig anfragen, damit der Termin eingeplant werden kann.
Deutsch → Türkisch
Ich übersetze nicht nur für deutsche Stellen, sondern auch deutsche Dokumente ins Türkische – für Konsulate in Deutschland und Behörden in der Türkei.
Häufige Fragen
Ja, Türkisch ins Deutsche und Deutsch ins Türkische. Beide Richtungen deckt meine Ermächtigung ab.
Ja. Für den internen Gebrauch, zur Information oder für Korrespondenz fertige ich auch einfache Übersetzungen ohne Beglaubigungsvermerk an.
Ja, sofern der Text lesbar ist. Das gilt auch für ältere Dokumente in osmanischer Handschrift. Senden Sie mir ein Foto, dann sage ich Ihnen, ob die Vorlage ausreicht.
Ja. Meine Ermächtigung durch das Landgericht Hannover betrifft schriftliche Übersetzungen. Für mündliche Einsätze bei Gericht, Notar oder Behörde werde ich für den Einzelfall vereidigt (Ad-hoc-Vereidigung nach § 189 GVG).
Senden Sie mir einfach ein Foto. Ich sage Ihnen, was möglich ist, was es kostet und wie lange es dauert.