Über mich
Bilal Erkin
Vom Landgericht Hannover ermächtigter Übersetzer für die türkische Sprache. In beiden Sprachen und Kulturen zu Hause – ich übertrage nicht Wort für Wort, sondern Bedeutung, Kontext und Fachterminologie.
Qualifikation
Die Ermächtigung als Übersetzer erteilt in Deutschland das zuständige Landgericht. Vorausgesetzt werden fachliche Eignung, Sprachkompetenz in beiden Sprachen und persönliche Zuverlässigkeit. Sie berechtigt mich, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen mit einem Beglaubigungsvermerk zu bescheinigen.
- Ermächtigung
- Landgericht Hannover
- Sprachen
- Deutsch und Türkisch, beide Richtungen
- Schriftlich
- Beglaubigte und einfache Übersetzungen
- Mündlich
- Dolmetschen mit Vereidigung im Einzelfall (§ 189 GVG)
- Besonderheit
- Auch ältere osmanische Handschriften, sofern lesbar
- Verzeichnis
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen (justiz-dolmetscher.de)
Begriffe
Übersetzer, Dolmetscher, ermächtigt, vereidigt
Diese Begriffe werden häufig verwechselt, meinen aber Unterschiedliches:
Übersetzer
Überträgt geschriebene Texte. Ein vom Gericht ermächtigter Übersetzer darf die Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigen – das ist die beglaubigte Übersetzung.
Dolmetscher
Überträgt das gesprochene Wort, etwa bei Gericht oder beim Notar. Dafür ist eine Vereidigung nötig – entweder allgemein oder für den konkreten Termin.
Ermächtigung und Vereidigung sind also nicht dasselbe. Ich bin ermächtigter Übersetzer und kann für mündliche Einsätze zusätzlich im Einzelfall vereidigt werden. Damit decke ich beide Bedarfe ab.
Arbeitsweise
Wie ich arbeite
Persönlich
Kein Vermittlungsportal, keine Subunternehmer. Wenn Sie mich beauftragen, übersetze ich Ihr Dokument selbst – mit meinem Namen, meinem Stempel und meiner Verantwortung.
Fachlich
Juristische Terminologie, behördliche Formulierungen und die Eigenheiten des türkischen Dokumentenwesens – ich kenne die Anforderungen beider Systeme.
Vertraulich
Ihre Unterlagen enthalten sensible Daten. Ich behandle sie vertraulich und gebe sie nicht an Dritte weiter.
Auftraggeber
Für wen ich arbeite
- Privatpersonen bei Behörden- und Familienangelegenheiten
- Anwaltskanzleien für Verfahren, Mandate und Schriftsätze
- Notariate für Beurkundungen mit türkischsprachigen Beteiligten
- Unternehmen für Verträge, Handelsunterlagen und Korrespondenz
- Gerichte und Behörden für amtliche Verfahren
Büro im InnovationsCentrum Osnabrück, Albert-Einstein-Str. 1. Der gesamte Ablauf funktioniert digital und per Post; ein persönlicher Termin ist nach Vereinbarung möglich.
Häufige Fragen
Fragen zu meiner Person
Das Landgericht Hannover hat mich ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Diese Ermächtigung bezieht sich auf schriftliche Übersetzungen und ist Voraussetzung dafür, eine Übersetzung beglaubigen zu dürfen.
Ja. Für mündliche Einsätze bei Gericht, Notar oder Behörde werde ich für den jeweiligen Termin vereidigt – die Ad-hoc-Vereidigung nach § 189 GVG. Sprechen Sie mich rechtzeitig an, damit der Termin eingeplant werden kann.
Ja, sofern die Vorlage lesbar ist. Ältere Dokumente in osmanischer Schrift kommen etwa bei Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten vor. Senden Sie mir vorab ein Foto, dann sage ich Ihnen, ob die Qualität ausreicht.
Ja. Kanzleien, Notariate und Unternehmen mit laufendem Bedarf betreue ich als festen Ansprechpartner, auf Wunsch mit Rahmenvereinbarung, einheitlicher Terminologie und Sammelrechnung.
Lernen wir uns kennen
Senden Sie mir Ihr Dokument oder rufen Sie an – die erste Einschätzung ist kostenlos.