Justiz & Notariat

Scheidungsurteil übersetzen

Damit eine in der Türkei ausgesprochene Scheidung in Deutschland wirksam wird, ist ein Anerkennungsverfahren nötig. Dafür wird das vollständige Urteil in beglaubigter Übersetzung verlangt – ohne Anerkennung ist eine erneute Eheschließung in Deutschland nicht möglich.

Was übersetzt wird

  • Urteilskopf – Gericht, Aktenzeichen, Datum
  • Tenor – die Entscheidungsformel
  • Begründung – Tatbestand und Entscheidungsgründe
  • Rechtskraftvermerk Kesinleşme şerhi
  • Bei einem Kurzprotokoll (Duruşma tutanağı) ist der Umfang geringer

Wofür Sie sie brauchen

Anerkennungsantrag

Die Landesjustizverwaltung prüft das ausländische Urteil auf dieser Grundlage.

Erneute Eheschließung

Das Standesamt verlangt den Nachweis, dass die frühere Ehe rechtskräftig geschieden ist.

Sorgerecht, Unterhalt

Wenn das Urteil dazu Regelungen enthält, wird es auch im Familienverfahren gebraucht.

Namensführung

Für Änderungen im Melde- und Passwesen.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Alle Seiten des Urteils inklusive Rechtskraftvermerk fotografieren.
  2. Ich prüfe den Umfang und nenne Ihnen einen verbindlichen Festpreis.
  3. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung per Post.

Bearbeitungszeit je nach Umfang 3–5 Werktage. Umfangreiche Urteile nach Absprache.

Orientierung

ca. 50 €

Durchschnitt für eine Standardurkunde, netto zzgl. MwSt.
Verbindlicher Festpreis nach Sichtung des Dokuments.

Apostille

Ob eine Apostille nötig ist, entscheidet die Stelle, bei der Sie einreichen – bitte dort vorab erfragen. Liegt sie vor, wird sie als Teil des Dokuments mitübersetzt. Deshalb sollte sie in der Regel schon vor der Übersetzung angebracht sein.

Häufige Fragen

Fragen zum Scheidungsurteil

Für Anerkennungsverfahren wird üblicherweise das vollständige Urteil einschließlich Rechtskraftvermerk verlangt. Welche Teile Ihre Stelle konkret benötigt, erfahren Sie dort; ich richte mich danach.

Ja. Auch ältere Urteile in Schreibmaschinenschrift oder handschriftlicher Form übersetze ich, sofern der Text lesbar ist. Bei sehr alten Dokumenten kann es helfen, zusätzlich das Original einzusenden.

Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der Ehegatten wohnt oder zuletzt gewohnt hat. Die konkrete Stelle nennt Ihnen Ihr Standesamt oder das Oberlandesgericht.

Scheidungsurteil einsenden

Senden Sie alle Seiten inklusive Rechtskraftvermerk – ich prüfe den Umfang und nenne einen Festpreis.