Justiz & Notariat
Scheidungsurteil übersetzen
Damit eine in der Türkei ausgesprochene Scheidung in Deutschland wirksam wird, ist ein Anerkennungsverfahren nötig. Dafür wird das vollständige Urteil in beglaubigter Übersetzung verlangt – ohne Anerkennung ist eine erneute Eheschließung in Deutschland nicht möglich.
Was übersetzt wird
- Urteilskopf – Gericht, Aktenzeichen, Datum
- Tenor – die Entscheidungsformel
- Begründung – Tatbestand und Entscheidungsgründe
- Rechtskraftvermerk Kesinleşme şerhi
- Bei einem Kurzprotokoll (Duruşma tutanağı) ist der Umfang geringer
Wofür Sie sie brauchen
Anerkennungsantrag
Die Landesjustizverwaltung prüft das ausländische Urteil auf dieser Grundlage.
Erneute Eheschließung
Das Standesamt verlangt den Nachweis, dass die frühere Ehe rechtskräftig geschieden ist.
Sorgerecht, Unterhalt
Wenn das Urteil dazu Regelungen enthält, wird es auch im Familienverfahren gebraucht.
Namensführung
Für Änderungen im Melde- und Passwesen.
Ablauf
So läuft es ab
- Alle Seiten des Urteils inklusive Rechtskraftvermerk fotografieren.
- Ich prüfe den Umfang und nenne Ihnen einen verbindlichen Festpreis.
- Nach Zahlungseingang erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung per Post.
Bearbeitungszeit je nach Umfang 3–5 Werktage. Umfangreiche Urteile nach Absprache.
Orientierung
ca. 50 €
Durchschnitt für eine Standardurkunde, netto zzgl. MwSt.
Verbindlicher Festpreis nach Sichtung des Dokuments.
Apostille
Ob eine Apostille nötig ist, entscheidet die Stelle, bei der Sie einreichen – bitte dort vorab erfragen. Liegt sie vor, wird sie als Teil des Dokuments mitübersetzt. Deshalb sollte sie in der Regel schon vor der Übersetzung angebracht sein.
Häufige Fragen
Fragen zum Scheidungsurteil
Für Anerkennungsverfahren wird üblicherweise das vollständige Urteil einschließlich Rechtskraftvermerk verlangt. Welche Teile Ihre Stelle konkret benötigt, erfahren Sie dort; ich richte mich danach.
Ja. Auch ältere Urteile in Schreibmaschinenschrift oder handschriftlicher Form übersetze ich, sofern der Text lesbar ist. Bei sehr alten Dokumenten kann es helfen, zusätzlich das Original einzusenden.
Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der Ehegatten wohnt oder zuletzt gewohnt hat. Die konkrete Stelle nennt Ihnen Ihr Standesamt oder das Oberlandesgericht.
Scheidungsurteil einsenden
Senden Sie alle Seiten inklusive Rechtskraftvermerk – ich prüfe den Umfang und nenne einen Festpreis.